Chemikalien-Verbotsverordnung
Informationen zur Chemikalien-Verbotsverordnung
Seit 1.11.1993 wird das Inverkehrbringen gefährlicher Stoffe nach dem Chemikaliengesetz (Chemikalien-Verbotsverordnung) geregelt. Das Ziel dieser Verordnung ist die Verbesserung des Verbraucher-, Gesundheits- und Umweltschutzes.
Dadurch dürfen einige Artikel aus unserem Sortiment nicht an private Kunden verkauft werden.
Diese Verordnung besagt, dass es privaten Personen (die keine Erfahrungen im Umgang mit diesen Produkten haben) untersagt ist solche Produkte zu kaufen. Bei gewerblichen Verarbeitern will man sicher stellen, dass diese mittels Belehrung auf eventuelle Gefahren hingewiesen werden. Auch Verarbeiter die seit vielen Jahren mit dem Produkt arbeiten, sollen eine Belehrung erhalten.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir diese Artikel nur an gewerbliche Kunden liefern können!
Sie erhalten die Belehrung automatisch mit Ihrer Bestell E-Mail. Danach faxen Sie diese bitte unterschrieben an uns zurück.